Aus einem ausgelagerten Arbeitsplatz oder einem Praktikum in einer Firma kann ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz werden.
Mit diesem Schritt treten Sie aus der Werkstatt aus und zählen nicht mehr als "erwerbstgemindert".
Damit Ihnen der Übergang leichter fällt, stehen wir Ihnen weiterhin mit einer Assistenz am Arbeitsplatz zur Seite und helfen Ihnen bei Fragen oder Problemen.
Auch Ihr neuer Arbeitgeber bekommt Unterstützung. Finanziell helfen wir somit, dass er Ihren Lohn nicht allein zahlen muss – Ihnen steht nämlich mindestens der in Deutschland gültige Mindestlohn zu.
Verschiedene Möglichkeiten können Ihnen in der Übergangsphase helfen.
Zum Beispiel "Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv".
Das Modellprojekt des Landes Schleswig-Holstein mit Unterstützung vom Integrationsamt und Integrationsfachdienst oder durch das neue Bundesteilhabegesetz mit den §§ 60-61, SGB IX.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schleswiger Arbeitsbegleitung (SAB) informieren über diese und andere Möglichkeiten und finden mit Ihnen den passenden Ansprechpartner sowie Assistenz.
Wenn Sie noch mehr wissen wollen, wenden Sie sich an Veit Bartenstein.